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Honorare für homöopathische Behandlungen
Eine qualifizierte homöopathische Behandlung darf für jeden Menschen, der diese in Anspruch nehmen möchte, keine Frage der finanziellen Möglichkeiten sein. In meiner Praxis gibt es daher die folgenden Abrechnungsmodelle.
Allgemeine Honorare für homöopathische Behandlungen
für Patienten, die über ein durchschnittliches Familieneinkommen oder mehr verfügen, sowie für privat- und zusatzversicherte Patienten.
Das Honorar bei der Behandlung chronischer Erkrankungen für das homöopathische Erstgespräch (ca.1–3 Stunden) liegt bei €150.- (Kinder) / €180.- (Erwachsene).
Hierin inbegriffen ist die ausführliche Auswertung und Mittelfindung (ca. 1/2 - 3 Stunden Zeitaufwand).
Homöopathische Behandlungen bei akuten Erkrankungen und Folgetermine während der Behandlung chronischer Erkrankungen werden nach dem Zeitaufwand mit einem Satz von € 60.- pro Stunde berechnet.
Anmerkung: Gesetzliche Krankenversicherungen kommen nicht für Behandlungen beim Heilpraktiker auf. Die privaten Krankenversicherungen, Beihilfe und private Zusatzversicherungen zahlen einen Anteil an den Kosten, in der Regel bis zu einer jährlichen Höchstgrenze. Die Rechnungsstellung orientiert sich an der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH). Ein Rechtsanspruch auf Kostenerstattung für Behandlungen beim Heilpraktiker durch die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) besteht nicht. Der Rechnungsbetrag ist in jedem Fall in voller Summe fällig, unabhängig der jeweiligen Kostenerstattung durch die privaten Krankenversicherungen (PKV), Beihilfe, privaten Zusatzversicherungen oder sonstiger Leistungsträger.
Homöopathie in Aktion homöopathische Behandlungen
Wenn Sie zu den Menschen gehören, die nicht mehr als den Sozialhilfesatz (HARTZ-IV) zum Lebensunterhalt zur Verfügung haben und eine homöopathische Behandlung wünschen, nehmen Sie bitte Kontakt auf mit Frau Regina Mössner. Diese nennt Ihnen dann einen Homöopathen / eine Homöopathin in Ihrer Nähe.
www.homoeopathie-in-aktion.de/de/kontakt.html
Ermäßigte Honorare bei geringem Familieneinkommen
Familien und Einzelpersonen, die nur über ein geringes Einkommen verfügen, haben die Möglichkeit, mit mir vor Behandlungsbeginn ermäßigte Honorarsätze, Ratenzahlung und andere Varianten zu vereinbaren.
Ich vertraue hier Ihrer realistischen Selbsteinschätzung bei der Findung eines – für beide Seiten – fairen Honorars.
Weitere Gebühren und Erläuterungen entnehmen Sie bitte dem untenstehenden Gebührenverzeichnis.
Leistungsverzeichnis klassische Homöopathie LVKH 2011
Auszug / Gegenüberstellung GebüH (LVKH) - Orientierungswerte. Grundsätzlich gilt für die Ziffern 2.1 , sowie 4 bis 19.5 ein Stundensatz von €60.-
1 (1) - Eingehende Untersuchung
Eingehende, das gewöhnliche Maß übersteigende körperliche Untersuchung.
11,00 – 23,00
2 (2.0) - Homöopathische Erstanamnese im chronischen Krankheitsfall einschließlich Fallanalyse
Anamneseerhebung zur Einleitung einer homöopathischen Einzelmitteltherapie im chronischen oder chronisch-konstitutionell bedingten Krankheitsfall, mit schriftlicher Aufzeichnung und einschließlich Fallanalysearbeiten wie Symptomengewichtung, Repertorisation und Materia medica-Abgleich. Mindestdauer 60min.
Kinder 150.-
Erwachsene 180.-
2 (2.1) - Homöopathische Folgeanamnese einschließlich Fallverlaufsanalyse
Folgeanamnese im akuten / chronischen oder chronisch-konstitutionell bedingten Krankheitsfall unter laufender Behandlung, mit schriftlicher Aufzeichnung zur Verlaufsbeurteilung einer homöopathischen Einzelmittelbehandlung und Bestimmung des weiteren Vorgehens, einschließlich jeweils erforderlicher Verlaufsanalyse- oder/ und Fallanalysearbeiten.
32,00 – 65,00
2 (2.2) - Homöopathische Anamnese im akuten Krankheitsfall einschließlich Fallanalyse
Homöopathische Anamneseerhebung im akuten Krankheitsfall, mit schriftlicher Aufzeichnung und einschließlich notwendiger Fallanalysearbeiten wie Symptomengewichtung, Repertorisation und Materia medica-Abgleich.
Kinder 32,00 – 70,00
Erwachsene 32,00 – 90,00
4 (4) - Eingehende Beratung
von mindestens 10 Minuten Dauer, auch telefonisch oder per Internet, als alleinige Leistung oder ggf. in Verbindung mit einer Untersuchung.
Hinweis: Die eingehende Beratung gilt laut GebüH nur in Verbindung mit einer körperlichen Untersuchung oder als alleinige Leistung als erstattungsfähig (vgl. Ziff. 5.0)
16,50 – 33,00
4 (4.1) - Verlaufskontrolle einer homöopathischen Behandlung
Zusammenfassende Erhebung wesentlicher klinischer und homöopathischer Informationen zum Behandlungsverlauf zwecks Beurteilung und Entscheidung des weiteren Vorgehens, mit schriftlicher Aufzeichnung, gegebenenfalls inklusive Beratung.
Hinweis: Der Aufwand liegt unterhalb einer vollständigen homöopathischen Folgeanamnese mit Repertorisation und Materia medica-Abgleich, jedoch erheblich über einer eingehenden Beratung. Mangels geeigneter Ziffer im GebüH 1985, Auflage 2002, rechnen homöopathisch arbeitende Heilpraktiker bei GebüH-Abrechnung häufig die Ziffern 1+4 als Analogleistung ab.
16,50 – 33,00
5 (5) - Beratung
auch telefonisch oder per Internet
Hinweis: Gilt laut GebüH „nur einmal pro Behandlungsfall zusätzlich zu einer anderen Leistung“ als erstattungsfähig (vgl. Ziff. 4.0)
8,50 – 20,50
19.5 (19.5) - Psychologisch exploratives Gespräch
Strukturierte, die homöopathische Anamnese ergänzende Befragung des Patienten, bei Kindern ggf. auch der Eltern, mit dem Ziel, psychische Störungen und Verhaltensstörungen inklusive relevanter Hintergründe näher zu erkunden.
15,50 – 60,00
Nebenkosten
9.1 – Hausbesuch, bei Tag
21,50 - 29,50
9.2 – Hausbesuch, in dringenden Fällen (Eilbesuch, sofort ausgeführt)
24,00 - 32,00
9.3 – Hausbesuch, Nachts, an Sonn- und Feiertagen
27,50 - 36,50